Konfliktmanagement im Unternehmen
Wir erkennen, dass vor allem in sensiblen Bereichen wie dem Arbeitsrecht nicht nur klassische Konfliktlösungen (etwa in gerichtlichen Streitverfahren) sondern vor allem außergerichtliche Konfliktlösungs-Tools eine immer größere Bedeutung gewinnen. Insbesondere dort, wo Menschen auf Dauer zusammenarbeiten sollen, sind zB Strategien zur Konfliktprävention und -bereinigung, Deeskalations-Mechanismen und vor allem Kommunikationstools von eminenter Bedeutung.
Wir setzen diese Mechanismen daher immer mehr in unserer Beratung dort wo es sinnvoll ist ein. Unsere Anwälte verfügen auch über spezielle Kompetenzen und Ausbildungen in diesem Bereich.
In manchen Fällen ist der Weg zu Gericht unumgänglich. Unsere Anwälte sind vor allem auch geschult und erfahren in effektiver Prozessführung.
Arbeitsrechtliche Beratung
Beinhaltet vom Erstellen des klassischen Arbeitsvertrages über Betriebsvereinbarungen bis hin zur Beendigung alles was im Arbeitsrecht generell gebraucht wird. Wir vertreten Arbeitgeber – von Kleinstbetrieben über KMUs und Konzerne genauso gerne wie Arbeitnehmer. Unsere Kompetenz deckt alles ab, was Inhalt des Arbeitsverhältnisses ist. Wir sind auch leidenschaftliche Verhandler vor Gericht.
In den letzten Jahren haben wir unter anderem
- Unternehmen großflächig bei der Durchsetzung von Beendigungen zahlreicher Arbeitsverhältnisse beraten (zB AMFG-Anzeigen, Restrukturierungen und Umstrukturierungen begleitet)
- Vertragswerke aller Art gestaltet, auch Arbeitsverträge mit internationalem Bezug, Homeoffice-Vereinbarungen etc
- Strategien im Umgang mit entgegengesetzten Interessen entwickelt, wie zB bei einvernehmlichen Lösungen von Arbeitsverhältnissen
- zahlreiche Unternehmen und Manager bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsvertrages zB im Hinblick auf „golden handshakes“ beraten
- das größte Sanierungsverfahren in der COVID19-Krise arbeitsrechtlich begleitet
- Unternehmen und Manager in Change Prozessen etwa bei der Verhandlung von rentention agreements beraten
- Unternehmen gegenüber der Österreichischen Gesundheitskasse bei der richtigen Einstufung von Dienstverhältnissen vertreten
- Zahlreiche Kündigungs- und Entlassungsanfechtungsverfahren geführt
Konfliktprävention & Konfliktmanagement
Besonderes Augenmerk legen wir auf strategische Ansätze, die bereits vor dem Konflikt abgefedert werden können, sodass dieser erst gar nicht entsteht. Ist der Konflikt bereits befeuert, versuchen wir durch Deeskalation diesen soweit es (gut) geht beizulegen. Wir sind in diesem Bereich besonders geschult und widmen uns diesem – oft unterschätzten Themenbereich – besonders. Unsere Mandanten schätzen dabei unsere Ausdauer und strategische Beratung, die im konkreten Fall nur Schritt für Schritt bearbeitet werden kann. Aber auch in Verträgen und Vereinbarungen kann ein drohender Konflikt gut abgefedert werden. Vor allem in einem Vertragsverhältnis wo sich beide Parteien jeden Tag begegnen müssen, halten wir diese Herangehensweise für besonders sinnvoll und im Allgemeinen viel zu wenig beachtet.
In den letzten Jahren haben wir unter anderem
- zahlreiche Konflikte durch außergerichtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien im allseitigen Interesse beigelegt
- in Gerichtsverfahren den Rechtsstandpunkt unserer Mandanten erfolgreich durchgesetzt
- die Interessen unserer Mandanten in komplexen Sachverhalten vor dem Verfassungsgerichtshof, dem Verwaltungsgerichtshof und den ordentlichen Gerichten wahrgenommen. Etwa zur Frage der ordentlichen Beendigung während der Kurzarbeit
Wirtschaftsmediation
Gerne mediieren wir in diesem Bereich als klassische Mediatoren.
In den letzten Jahren haben wir unter anderem
- eine Bank in einem der ersten Mediationsverfahren mit zahlreichen schwierigen Rechtsfragen vertreten
- Die generationsübergreifende Übergabe von Anteilen eines familiengeführten Pharmaunternehmens mediiert.
Collaborative Law
Ist eine noch nicht sehr bekannte Methode der Streitbelegung, bei der sich zwei Anwälte und Mandanten verpflichten, einen konstruktiven Lösungsweg zu gehen. Das Verfahren besteht also – anders als die Mediation – aus zwei Parteien, die beide anwaltlich vertreten sind. Es sind dazu aus unserer Sicht beste Ergebnisse zu erreichen, Sachverständige und externe Experten können jederzeit beigezogen werden. Sollte die Lösung dadurch nicht erreicht werden können, übernehmen andere Anwälte anschließend die gerichtliche Vertretung, weil sich die Collaborative Lawyer auf eine außergerichtliche Streitbeilegung verpflichtet haben. Es zeigt sich in der Praxis, dass dann bei Gericht die Prozessdauer auch wesentlich verkürzt ist. Collaborative Law kann nicht nur im Arbeitsrecht und nicht nur im Konfliktfall eingesetzt werden, sondern bietet sich auch bei Vertragsverhandlungen gut an.