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Konfliktmanagement im Unternehmen

Wir erkennen, dass vor allem in sensiblen Bereichen wie dem Arbeitsrecht nicht nur klassische Konfliktlösungen (etwa in gerichtlichen Streitverfahren) sondern vor allem außergerichtliche Konfliktlösungs-Tools eine immer größere Bedeutung gewinnen. Insbesondere dort, wo Menschen auf Dauer zusammenarbeiten sollen, sind zB Strategien zur Konfliktprävention und -bereinigung, Deeskalations-Mechanismen und vor allem Kommunikationstools von eminenter Bedeutung.

Wir setzen diese Mechanismen daher immer mehr in unserer Beratung dort wo es sinnvoll ist ein. Unsere Anwälte verfügen auch über spezielle Kompetenzen und Ausbildungen in diesem Bereich.

In manchen Fällen ist der Weg zu Gericht unumgänglich. Unsere Anwälte sind vor allem auch geschult und erfahren in effektiver Prozessführung.

Arbeitsrechtliche Beratung

Beinhaltet vom Erstellen des klassischen Arbeitsvertrages über Betriebsvereinbarungen bis hin zur Beendigung alles was im Arbeitsrecht generell gebraucht wird. Wir vertreten Arbeitgeber – von Kleinstbetrieben über KMUs und Konzerne genauso gerne wie Arbeitnehmer. Unsere Kompetenz deckt alles ab, was Inhalt des Arbeitsverhältnisses ist. Wir sind auch leidenschaftliche Verhandler vor Gericht.

In den letzten Jahren haben wir unter anderem

Konfliktprävention & Konfliktmanagement

Besonderes Augenmerk legen wir auf strategische Ansätze, die bereits vor dem Konflikt abgefedert werden können, sodass dieser erst gar nicht entsteht. Ist der Konflikt bereits befeuert, versuchen wir durch Deeskalation diesen soweit es (gut) geht beizulegen. Wir sind in diesem Bereich besonders geschult und widmen uns diesem – oft unterschätzten Themenbereich – besonders. Unsere Mandanten schätzen dabei unsere Ausdauer und strategische Beratung, die im konkreten Fall nur Schritt für Schritt bearbeitet werden kann. Aber auch in Verträgen und Vereinbarungen kann ein drohender Konflikt gut abgefedert werden. Vor allem in einem Vertragsverhältnis wo sich beide Parteien jeden Tag begegnen müssen, halten wir diese Herangehensweise für besonders sinnvoll und im Allgemeinen viel zu wenig beachtet.

In den letzten Jahren haben wir unter anderem

Wirtschaftsmediation

Gerne mediieren wir in diesem Bereich als klassische Mediatoren.

In den letzten Jahren haben wir unter anderem

Collaborative Law

Ist eine noch nicht sehr bekannte Methode der Streitbelegung, bei der sich zwei Anwälte und Mandanten verpflichten, einen konstruktiven Lösungsweg zu gehen. Das Verfahren besteht also – anders als die Mediation – aus zwei Parteien, die beide anwaltlich vertreten sind. Es sind dazu aus unserer Sicht beste Ergebnisse zu erreichen, Sachverständige und externe Experten können jederzeit beigezogen werden. Sollte die Lösung dadurch nicht erreicht werden können, übernehmen andere Anwälte anschließend die gerichtliche Vertretung, weil sich die Collaborative Lawyer auf eine außergerichtliche Streitbeilegung verpflichtet haben. Es zeigt sich in der Praxis, dass dann bei Gericht die Prozessdauer auch wesentlich verkürzt ist. Collaborative Law kann nicht nur im Arbeitsrecht und nicht nur im Konfliktfall eingesetzt werden, sondern bietet sich auch bei Vertragsverhandlungen gut an.