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Was Kreditnehmer:innen und Immobilienprofis jetzt wissen müssen

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat im Juni 2025 ihr lang erwartetes „Rundschreiben zur soliden Vergabe von privaten Wohnimmobilienkrediten“ (WIK-Rundschreiben) veröffentlicht. Damit setzt die FMA einen Auftrag des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) um und schafft nach dem Auslaufen der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) per 30. Juni 2025 einen neuen aufsichtsrechtlichen Rahmen für Wohnbaukredite.

Kernstück des Rundschreibens sind – im Einklang mit der Empfehlung des FMSG – die drei einfachen Grundregeln für die Kreditvergabe, die bereits mit der KIM-V etabliert wurden:

Diese Regeln sind im internationalen Vergleich moderat und entsprechen dem Standard vieler EU-Länder.

Was sich mit dem Auslaufen der KIM-V ändert: Banken können künftig von diesen drei Vorgaben abweichen, solange trotzdem eine solide Kreditvergabe gewährleistet ist. Das Rundschreiben definiert daher auch die Voraussetzungen für Abweichungen von diesen Vorgaben. Die Richtwerte gelten weiterhin als Maßstab für solide Kreditvergabe. Weichen Banken davon ab, müssen sie nachweisen, dass ihr erhöhter Risikoappetit durch ihre Risikostrategie gedeckt ist – was ein höheres Kapitalerfordernis bedeuten kann.

Nachfolgend fassen wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammen – und zeigen, wo jetzt vertragliche, finanzielle und strategische Stellschrauben zu justieren sind.

1. Warum ist das Rundschreiben wichtig?

2. Die drei Kernparameter im Überblick

Parameter Richtwert laut FMA Besonderheiten
Schuldendienstquote (DSTI) max. 40 % des verfügbaren Nettoeinkommens Bei variabler Verzinsung greift ein Abschlag : Je kürzer die Zinsbindung, desto strenger der DSTI-Grenzwert.
Beleihungsquote (Loan-to-Value, LTV) max. 90 % Ab einer Kredithöhe von 50.000 € (bzw. 100.000 € bei bestimmten Voraussetzungen) sind werthaltige Sicherheiten zwingend.
Laufzeit max. 35 Jahre Längere Laufzeiten sind nur in „klar definierten Ausnahmefällen“ zulässig.

Ausnahmen: Bis zu 20 % der Neukredite je Halbjahr dürfen die Richtwerte überschreiten, sofern das Institut interne, dokumentierte Kriterien einhält und Limite überwacht.

3. Praktische Auswirkungen für Kreditnehmer:innen

4. Chancen und Risiken für Bauträger, Makler und Anleger:innen

5. Handlungsempfehlungen

Für Käufer:innen / Kreditnehmer:innen

Für Verkäufer:innen, Entwickler & Investoren

Fazit

Das neue FMA-Rundschreiben führt die Kernvorgaben der ausgelaufenen KIM-V fort und macht sie zum Maßstab solider Kreditvergabe. Wer jetzt informiert handelt, kann Projekte planbar finanzieren und Risiken minimieren.

Sie haben Fragen zu Ihrem konkreten Finanzierungsvorhaben oder möchten Ihre Vertragsdokumente an die neuen Vorgaben anpassen? Kontaktieren Sie uns jederzeit – wir beraten Sie gerne.