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Erleichterungen durch das Wohnbaupaket

Am 20.03.2024 hat der Nationalrat den ersten Teil des Wohnbaupaktes der Bundesregierung beschlossen.

Neben einigen, den Bund und die Länder betreffenden Maßnahmen gibt es aber vor allem Erleichterungen für die Anschaffung und Errichtung bzw. Renovierung von Wohnraum. Welche das sind und unter welchen Voraussetzungen das auch Sie betrifft, haben wir kurz für Sie zusammengefasst:

1. Temporäre Befreiung von den Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrecht und Pfandrecht im Grundbuch bei Erwerb von Wohnraum

Die gerichtliche Eintragungsgebühr, die bislang 1,1% des Kaufpreises bzw. 1,2% des einzuverleibenden Pfandrechts ausgemacht hat, wird für den Erwerb einer Immobilie (zB Grundstücke, Häuser, Wohnungen) und die Eintragung eines Pfandrechts vorübergehend ausgesetzt.

Das gilt, wenn die Immobilie

Wenn das Eigenheim erstellt wird, muss es innerhalb von drei Monaten nach Fertigstellung bezogen werden; andernfalls muss es spätestens innerhalb von fünf Jahren nach der Eintragung im Grundbuch bewohnt sein, sonst verfällt die Gebührenbefreiung.

Der Kredit, der durch Pfandrechte gesichert ist, wurde entweder für den Kauf, die Sanierung oder den Bau des Eigenheims aufgenommen; dies muss durch eine Bestätigung der Bank nachgewiesen werden.

Das geförderte Eigenheim muss für einen Zeitraum von fünf Jahren bewohnt werden; sollte es vor Ablauf dieser Frist verkauft oder nicht mehr als Hauptwohnsitz genutzt werden, wird die Gebühr nachträglich erhoben.

2. Leichtere Finanzierung für „Häuslbauer“ und Wohnungskäufer

Durch zweckgebundene Zuschüsse des Bundes wird den Ländern künftig ermöglicht Häuslbauern und Wohnungskäufern ein Niedrigzins-Wohnbaukredit zu gewähren. Dieser legt bis zur Obergrenze von EUR 200.000 einen maximalen Zinssatz von 1,5 Prozent fest und gilt bis 2028.

3. Steuerliche Begünstigungen für „Häuslbauer“ und Eigenheimsanierungen

Zusätzlich wurden neue, steuerliche Begünstigungen geschaffen, nämlich

Zudem ist geplant, dass demnächst ein Handwerkerbonus beschlossen wird, womit Handwerksarbeiten bis zu EUR 10.000 mit einem Handwerkerbonus von bis zu EUR 2.000 gefördert werden sollen.

Mag. Philipp Frenzl und Dr. Lisa Jost