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Photovoltaikanlagen – Ein wohnungsrechtlicher Streifzug für Spengler

Mag. Philipp Frenzl und Mag. Dr. Lisa Jost, BA hatten die Möglichkeit, für das Spengler Fachjournal einen Fachbeitrag zu den rechtlichen Rahmenbedingungen von Wohnungseigentumsobjekten am Beispiel der Installation von Photovoltaikanlagen zu verfassen. Der Beitrag erläutert die rechtlichen Anforderungen, die bei der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Wohnungseigentumsobjekts zu beachten sind.

Photovoltaikanlagen im Interesse eines einzelnen Wohnungseigentümers

Für die Errichtung einer Photovoltaikanlage im eigenen Interesse gibt es folgende Möglichkeiten:

Mit der Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes 2002 wird die Installation erleichtert. Das Anbringen von Photovoltaikanlagen durch einzelne Wohnungseigentümer an Dach oder Balkon/Terrasse wird zur privilegierten Änderung (§ 16 WEG). Es gilt eine gesetzliche Zustimmungsfiktion, wenn bestimmte Informationspflichten erfüllt werden und kein Widerspruch innerhalb von zwei Monaten erfolgt.

Photovoltaikanlagen im gemeinschaftlichen Interesse

Bei Anlagen im gemeinschaftlichen Interesse wird unterschieden zwischen:

Tipps für die Vertragserrichtung

Für Vertragspartner wird empfohlen:

Diese Maßnahmen sollen den Vertragspartner vor möglichen Nachteilen schützen, falls kein erforderlicher Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft vorliegt.

Für tiefere Einblicke lesen die den vollständigen Beitrag von Mag. Philipp Frenzl und Mag. Dr. Lisa Jost, BA

Mag. Philipp Frenzl und Dr. Lisa Jost

Frau auf Terasse mit eigener Photovoltaikanlage