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Antrag auf Gewährung einer Versehrtenrente bei Arbeitsunfällen von Profisportlern

Es besteht die Möglichkeit – auch während der noch laufenden Sportkarriere – einen Antrag auf Gewährung einer Versehrtenrente zu stellen, wenn der Sportler bspw eine Verletzung beim Training oder Wettkampf erleidet, sohin als Arbeitnehmer während der Dienstzeit in Ausübung der versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit, und die Erwerbsfähigkeit durch die Folgen dieses Arbeitsunfalles um mindestens 20% vermindert ist. Eine solche Minderung der Erwerbsfähigkeit könnte bereits bei einem Kreuzbandriss im Knie vorliegen.

Eine Versehrtenrente kann auch rückwirkend beantragt werden, selbst dann, wenn der Unfall vom Arbeitgeber damals nicht als Arbeitsunfall gemeldet oder eingestuft wurde. Allerdings gebührt eine allenfalls zugesprochene Versehrtenrente nicht rückwirkend, sondern ab Antragstellung.

Daneben besteht auch die Möglichkeit der Beantragung einer Gesamtrente: Wird ein Sportler neuerlich durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit geschädigt und erreicht die Gesamtminderung der Erwerbsfähigkeit mindestens 20%, so ist eine Gesamtrente festzustellen, wobei diese nach der höchsten für die einzelnen Versicherungsfälle in Betracht kommenden Bemessungsgrundlage zu bestimmen ist.

Wir unterstützen gerne bei der Antragstellung bzw Prüfung der Voraussetzungen für eine mögliche Versehrtenrente und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Philipp Frenzl am 29. September 2021